AUF LEHRCAMPUS VERKAUFEN

Dein Unterrichtsmaterial.
Deine Idee. Dein Erlös.

Veröffentliche selbst erstellte Arbeitsblätter, Lernspiele oder Unterrichtsreihen auf dem Lehrcampus-Marktplatz. Du legst den Preis fest; Lehrcampus organisiert Prüfung, geschützte Bereitstellung, Zahlungsabwicklung und Verkaufsübersicht.

WARUM LEHRCAMPUS?

Unterrichtsmaterial verkaufen, ohne selbst einen Shop aufzubauen

Gute Unterrichtsideen entstehen oft direkt aus der Praxis. Ein klar aufgebautes Arbeitsblatt, eine durchdachte Unterrichtsreihe oder ein differenziertes Übungspaket kann auch anderen Lehrkräften helfen. Lehrcampus bietet dafür einen spezialisierten digitalen Marktplatz. Statt einen eigenen Shop, eine Downloadverwaltung und eine Verkaufsübersicht einzurichten, kannst du dein Material mit Beschreibung, Fach, Klassenstufe und Preis zentral einstellen.

Neue Materialien werden zunächst zur Prüfung eingereicht. Die Originaldatei liegt nicht öffentlich im Webverzeichnis. Interessierte sehen die freigegebenen Produktangaben und – soweit vorhanden – eine geschützte Vorschau. Nach einem bestätigten Kauf wird das Material dem Käuferkonto zugeordnet. Im persönlichen Verkäuferbereich kannst du Aufrufe und Verkäufe nachvollziehen.

IN VIER SCHRITTEN

Vom eigenen PDF zum veröffentlichten Material

Klare Angaben helfen Käufer:innen bei der Auswahl und beschleunigen die inhaltliche Prüfung.

01

Profil vervollständigen

Echter Name und vollständige Anschrift werden für Verkauf, Abrechnung und Auszahlung benötigt.

02

Material vorbereiten

Erstelle eine gut lesbare PDF-Datei mit Lösungen, Quellen, Lizenzen und eindeutigen Nutzungshinweisen.

03

Eckdaten angeben

Beschreibe Fach, Klassenstufe, Lernziel, Umfang, Dateiformat und sinnvolle Einsatzmöglichkeiten konkret.

04

Zur Prüfung einreichen

Nach der Prüfung und Freigabe kann das Material auf dem Marktplatz gefunden und gekauft werden.

RECHTE UND QUELLEN

Verkaufe nur Inhalte, die du anbieten darfst

Du darfst ausschließlich Materialien hochladen, die du selbst erstellt hast oder für die du ausreichende Nutzungs- und Vertriebsrechte besitzt. Fremde Texte, Bilder, Aufgaben, Schriften, Karten und Grafiken müssen entsprechend ihrer Lizenz verwendet und vollständig gekennzeichnet werden. Nicht zulässig sind insbesondere kopierte Schulbuchseiten, personenbezogene Schülerdaten oder Inhalte ohne Verkaufslizenz.

  • Eigene Inhalte und nachvollziehbare Urheberschaft
  • Vollständige Quellen- und Lizenzangaben
  • Keine personenbezogenen Daten von Schüler:innen
  • Keine unzulässig übernommenen Schulbuchinhalte
  • Lösungen und Nutzungshinweise klar kennzeichnen
GEBÜHREN UND ABRECHNUNG

So setzt sich deine Verkäufergutschrift zusammen

Vom vereinnahmten Bruttopreis werden die im Verkaufspreis enthaltene und von Lehrcampus abzuführende Umsatzsteuer, die tatsächlich entstandene Gebühr des Zahlungsanbieters sowie die Lehrcampus-Provision von 9 % des Bruttopreises abgezogen. Rückerstattungen und Rückbuchungen können die Gutschrift nachträglich mindern.

BruttopreisUmsatzsteuerZahlungsgebühr9 % Provision=Gutschrift
BEISPIEL 1

Materialpreis 2,99 €

Bruttopreis
2,99 €
enthaltene Umsatzsteuer (7 %)
− 0,20 €
angenommene Zahlungsgebühr
− 0,44 €
Lehrcampus-Provision (9 %)
− 0,27 €
Verkäufergutschrift
2,08 €
BEISPIEL 2

Materialpreis 10,99 €

Bruttopreis
10,99 €
enthaltene Umsatzsteuer (7 %)
− 0,72 €
angenommene Zahlungsgebühr
− 0,68 €
Lehrcampus-Provision (9 %)
− 0,99 €
Verkäufergutschrift
8,60 €
Wichtige Annahmen der Beispiele

Stand 27. August 2026 wird beispielhaft mit 7 % im Bruttopreis enthaltener Umsatzsteuer sowie einer Zahlungsgebühr von 2,99 % plus 0,35 € gerechnet. Der anwendbare Steuersatz hängt von Produkt, Leistungsort und gesetzlichen Voraussetzungen ab. Zahlungsanbieter können ihre Gebühren ändern oder individuelle Konditionen anwenden. Verbindlich ist daher die konkrete Abrechnung des jeweiligen Verkaufs.

Quellen: Umsatzsteuergesetz und aktuelle PayPal-Gebühren.

Preisgestaltung für Unterrichtsmaterial

Ein guter Preis berücksichtigt Umfang, fachliche Tiefe, Differenzierung, Lösungen, Gestaltung und den tatsächlichen Nutzen im Unterricht. Sehr niedrige Preise können durch den festen Anteil einer Zahlungsgebühr überproportional belastet werden. Umfangreiche Unterrichtsreihen oder sinnvoll zusammengestellte Materialpakete können deshalb wirtschaftlicher sein als viele Kleinstprodukte. Entscheidend bleibt, dass Preis und Leistungsumfang transparent zusammenpassen.

Beschreibe genau, was Käufer:innen erhalten: Seitenzahl, Dateiformat, Klassenstufe, Fach, Lernziele, enthaltene Lösungen und benötigte Vorbereitung. Vermeide unbelegte Versprechen. Eine konkrete Beschreibung ist für Suchmaschinen, KI-gestützte Suchsysteme und vor allem für Lehrkräfte hilfreicher als allgemeine Werbesätze.

Auszahlung und Verkaufsübersicht

Eine Auszahlung kann angefordert werden, sobald mindestens 50,00 € verfügbares und nicht gesperrtes Guthaben erreicht sind. Eine Gutschrift entsteht erst nach bestätigtem Zahlungseingang und kann bei Rückerstattung, Rückbuchung oder berechtigten Käuferansprüchen angepasst werden. Lehrcampus darf vor einer Auszahlung Identität, Anschrift und Zahlungsdaten prüfen.

Die Verkaufsübersicht dient dazu, Materialaufrufe, bezahlte Verkäufe und den daraus entstandenen Erlös nachvollziehbar darzustellen. Steuerliche Pflichten der Autor:innen außerhalb der von Lehrcampus abgeführten Umsatzsteuer bleiben unberührt. Bei Unsicherheiten sollte fachkundiger steuerlicher oder rechtlicher Rat eingeholt werden.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Verkauf von Unterrichtsmaterial

Wie hoch ist die Provision von Lehrcampus?

Die Provision beträgt 9 % des tatsächlich vereinnahmten Bruttopreises eines erfolgreich bezahlten und nicht rückabgewickelten Verkaufs.

Wer trägt die Zahlungsgebühr?

Die tatsächlich anfallende Gebühr des verwendeten Zahlungsanbieters wird vom Verkaufserlös der Autorin oder des Autors abgezogen. Ihre Höhe kann von Zahlungsart, Anbieter, Land und vereinbartem Tarif abhängen.

Fallen immer genau 7 % Umsatzsteuer an?

Nein. Die Beispielrechnungen verwenden 7 % als ausdrücklich genannte Annahme. Der tatsächlich anwendbare Steuersatz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, dem konkreten Produkt und dem Leistungsort.

Wann kann ich eine Auszahlung anfordern?

Ab 50,00 € verfügbarem, nicht gesperrtem Guthaben. Rückerstattungen, Rückbuchungen und noch nicht bestätigte Zahlungen zählen nicht zum auszahlbaren Guthaben.

Welche Materialien darf ich hochladen?

Nur eigene Inhalte oder Inhalte, für die alle notwendigen Nutzungs- und Verkaufsrechte vorliegen. Quellen und Lizenzen müssen vollständig angegeben werden.

Materialien verkaufenAGB und Verkaufsbedingungen lesen →